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   OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13   

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https://dejure.org/2015,21951
OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13 (https://dejure.org/2015,21951)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.01.2015 - 2 W 57/13 (https://dejure.org/2015,21951)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 2 W 57/13 (https://dejure.org/2015,21951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 59 FamFG, § 181 BGB, § 18 Abs 2 GBO, § 39 GBO
    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses: Beschwerde des Nachlasspflegers zur Verhinderung einer Nießbrauchsbestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Nachlasspflegers gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59
    Zulässigkeit der Beschwerde des Nachlasspflegers gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13
    Ein solches Zeugnis weist gemäß § 2368 Abs. 1 Satz 1 BGB nur die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers aus, nämlich die wirksame Ernennung des darin Benannten sowie den Umfang seiner Befugnisse über den Nachlass (KG Berlin, Beschluss vom 07. März 2000 - 1 W 7496/98 -, juris) bzw. dass keine weiteren als die in dem Zeugnis angegebenen Beschränkungen oder Erweiterungen seiner Befugnisse bestehen (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1979, 387; OLG Hamm OLGZ 1977, 422 - juris), wobei letzteres sich auf die aus der letztwilligen Verfügung des Erblassers sich ergebenden Beschränkungen oder Befugnisse bezieht und nicht etwa auf das Fehlen einer Nachlassverwaltung.
  • KG, 07.03.2000 - 1 W 7496/98

    Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Erteilung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13
    Ein solches Zeugnis weist gemäß § 2368 Abs. 1 Satz 1 BGB nur die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers aus, nämlich die wirksame Ernennung des darin Benannten sowie den Umfang seiner Befugnisse über den Nachlass (KG Berlin, Beschluss vom 07. März 2000 - 1 W 7496/98 -, juris) bzw. dass keine weiteren als die in dem Zeugnis angegebenen Beschränkungen oder Erweiterungen seiner Befugnisse bestehen (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1979, 387; OLG Hamm OLGZ 1977, 422 - juris), wobei letzteres sich auf die aus der letztwilligen Verfügung des Erblassers sich ergebenden Beschränkungen oder Befugnisse bezieht und nicht etwa auf das Fehlen einer Nachlassverwaltung.
  • OLG Stuttgart, 06.07.1979 - 8 W 60/79
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13
    Ein solches Zeugnis weist gemäß § 2368 Abs. 1 Satz 1 BGB nur die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers aus, nämlich die wirksame Ernennung des darin Benannten sowie den Umfang seiner Befugnisse über den Nachlass (KG Berlin, Beschluss vom 07. März 2000 - 1 W 7496/98 -, juris) bzw. dass keine weiteren als die in dem Zeugnis angegebenen Beschränkungen oder Erweiterungen seiner Befugnisse bestehen (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1979, 387; OLG Hamm OLGZ 1977, 422 - juris), wobei letzteres sich auf die aus der letztwilligen Verfügung des Erblassers sich ergebenden Beschränkungen oder Befugnisse bezieht und nicht etwa auf das Fehlen einer Nachlassverwaltung.
  • BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13
    Unter Berücksichtigung dessen, dass das Interesse des potentiellen Erben nur auf einen Bruchteil des Nachlasses gerichtet sein kann, ist der Geschäftswert entsprechend niedriger anzusetzen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Juli 1990 - BReg 1 a Z 34/90 -, juris).
  • OLG Celle, 06.11.2003 - 6 W 10/03

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Beschwerderecht des lediglich

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13
    Haben die Beteiligten zu 1) und 2) hingegen wirksam angefochten und ist ihre Ausschlagung deshalb wirksam, ist für sie eine Beschwerdebefugnis nicht gegeben, da durch die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses zwar die Rechte des Erben unmittelbar beeinträchtigt werden, nicht jedoch die etwaiger Pflichtteilsberechtigter, die lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch haben, der gemäß § 2213 Abs. 1 Satz 3 BGB gegen den Erben, nicht jedoch gegen den Testamentsvollstrecker geltend zu machen ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 872 zu § 20 FGG).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13
    Hierbei ist davon auszugehen, dass das Interesse, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers dadurch gegenstandslos zu machen, dass die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verhindert wird, regelmäßig dem Interesse entspricht, seine Entlassung zu bewirken; hierfür war ein Satz von 10% des Nachlasswertes als Geschäftswert üblich (vergleiche BayObLG FamRZ 1987, 101 - juris).
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